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AG Hannover, 16.11.2012 - 514 C 1281/12 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht …
Auszug aus AG Hannover, 16.11.2012 - 514 C 1281/12
Richtig ist zwar, wie der Kläger inhaltlich angibt, dass eine derartige Prüfung im Hinblick auf die Strafbewehrung der unterlassenen oder verspätet abgegebenen oder fehlerhaften Berichtigung gem. 8 153 AO zwangsläufig angestanden hätte, weil die Steuerverkürzung dann in sicherer Kenntnis begangen worden wäre (zur unausweichlichen Strafbarkeit BGH 17.3.09 in 1 StR 479/08).